Versicherung / Sachversicherung/ Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherung
Ein Rechtsstreit ist immer unangenehm. Wenn die Fronten erst einmal verhärtet sind, bleibt oft nur noch der Weg zu Gericht. Mit einer Rechtsschutzversicherung brauchen Sie nicht aus Angst vor den ungewissen finanziellen Folgen eines Rechtsstreites auf Ihr Recht verzichten.
Was deckt die Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtschutzversicherung übernimmt alle Kosten für Ihre rechtliche Vertretung, also insbesondere Rechtsanwaltskosten, Kosten für Zeugen, Kosten für Sachverständige und sonstige Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, i. d. R. notfalls bis zur letzten Instanz. Dabei haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, von welchem Anwalt Sie sich vor Gericht bzw. vor einer Verwaltungsbehörde vertreten lassen wollen.
Rechtschutzversicherungen sind modular aufgebaut, d. h. der Versicherungsschutz kann perfekt auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Folgende Module sind im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abschließbar bzw. kombinierbar:
KFZ-Rechtsschutz: deckt die Kosten Ihrer rechtlichen Vertretung, die im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug stehen; inkludiert ist in der Regel auch der KFZ-Vertragsrechtsschutz (z. B. Rechtsstreitigkeiten mit der KFZ-Werkstätte) und der Lenker-Rechtsschutz, wenn Ihnen Rechtsstreitigkeiten daraus entstehen, dass Sie ein fremdes Fahrzeug lenken.
Schadenersatz-Rechtsschutz: deckt die Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber einer dritten Partei durchsetzen wollen.
Straf-Rechtsschutz: deckt die Kosten Ihrer Verteidigung vor einem Strafgericht.
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Vertragsverhältnis heraus entstehen (z. B. aus einem Werkvertrag mit einem Professionisten)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: deckt die Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, die Sie als Mieter oder Vermieter betreffen.
Beratungs-Rechtsschutz: Sie haben in der Regel das Recht auf mehrere rechtsfreundliche Beratungen pro Jahr.
Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht: deckt Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, die Familienangelegenheiten betreffen (nicht aber Kosten für Scheidungsverfahren).
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz: deckt Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, die aus Arbeitsverträgen u. ä. resultieren.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz: deckt Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, die mit öffentlichen Sozialversicherungsträgern ausgetragen werden.
Die großen Unterschiede bei Leistungen und Prämien der am Markt angebotenen Produkte machen eine persönliche Beratung mit einem Spezialisten empfehlenswert. Dieser verfügt über eine langjährige Erfahrung und kennt den Markt genau. Das sichert Ihnen den größtmöglichen Vorteil!
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