Versicherung / Gewerbeversicherung/ BU/BUFT
BUFT/Betriebsunterbrechungsversicherung
Ihr Betrieb, Ihre Praxis oder Ihre Kanzlei laufen bestens. Was passiert aber, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können. Einnahmen fallen weg, aber Fixkosten (Miete, Gehälter, Kreditrückzahlungen, etc.) laufen weiter. Kurz: Sie erleiden einen wirtschaftlichen Folgeschaden.
Die BUFT (Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige) schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die aus einem krankheits- oder unfallbedingten oder durch einen Sachschaden verursachten (vorübergehenden) Betriebsstillstand entstehen.
Für größere Unternehmen gibt es Betriebsunterbrechungsversicherungen, die im Falle einer durch einen Sachschaden (z. B. Feuer) verursachten Betriebsunterbrechung leisten.
Wichtig im Zusammenhang mit der Betriebsunterbrechungsversicherung sind die Begriffe Karenzzeit und Haftungszeit. Unter der
Karenzzeit versteht man den Selbstbehalt, den man tragen muss. Eine Karenzzeit von 7 Tagen bedeutet, dass eine Leistung erst ab dem 8. Tag der Betriebsunterbrechung erbracht wird.
Die Haftungszeit beschreibt die maximale Zeitdauer der Betriebsunterbrechung, die von der Versicherung gedeckt ist. Wird eine Haftungszeit von 12 Monaten gewählt, so werden die wirtschaftlichen Folgeschäden nur maximal für 12 Monate gedeckt.
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