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Versicherung / Betriebliche Altersvorsorge/ Zukunftssicherung § 3 Abs.1 Zi. 15

Zukunftssicherung § 3 Abs.1 Zi. 15

Rechtlicher Rahmen
Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15 EStG 1988 kann jeder Unternehmer seinen Mitarbeitern eine Zukunftsvorsorge einrichten und das sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter steuerfrei und ohne Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen.

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Die Voraussetzungen sind, dass die Beiträge des Unternehmers für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter eine Summe von EUR 300,-- pro Jahr bzw. EUR 25,-- pro Monat nicht übersteigen und es bei der Auswahl der Mitarbeiter, die in den Genuss der Zukunftsvorsorge kommen, keine Diskriminierungen gibt. Zudem ist eine entsprechende Risikokomponente (für den Fall der Krankheit, Invalidität oder des Todes des Arbeitnehmers) oder eine entsprechende Altersvorsorge Voraussetzung für die Zukunftssicherung.

Der Gesetzgeber versteht unter Zukunftssicherung Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge, Unfallvorsorge und Gesundheitsvorsorge. Der Unternehmer kann also für seine Mitarbeiter Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen abschließen.

Vorteile für das Unternehmen
- Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
- Keine Lohnnebenkosten, daher günstige Lohnerhöhung
- Individuelle und einfache Anwendung
- Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb, daher geringere Fluktuation

Vorteile für den Arbeitnehmer
- Lohnerhöhung brutto für netto
- Finanzielle Sicherstellung, auch für die Familie
- Auszahlung grundsätzlich lohnsteuerfrei
- Sicherstellung der Ansprüche durch das Betriebspensionsgesetz

Die Komplexität der Materie und die Vielzahl der Möglichkeiten machen eine persönliche Beratung mit einem Spezialisten empfehlenswert. Dieser verfügt über eine langjährige Erfahrung und kennt den Markt genau. Das sichert Ihnen den größtmöglichen Vorteil.

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