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Versicherung / Betriebliche Altersvorsorge/ Individuelle Pensionszusage

Individuelle Pensionszusage

Die individuelle Pensionszusage bietet vorausdenkenden Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und andere Leistungsträger im Unternehmen eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Die individuelle Pensionszusage ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension für Dienstnehmer und berücksichtigt im Falle deren Ablebens die Hinterbliebenen.

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Zielgruppe
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Anteilen am eigenen Unternehmen
- Unternehmen, die eine stärkere Mitarbeiterbindung für Spitzenkräfte anstreben

Was sind die Voraussetzungen für Pensionszusagen?
- schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage einer Firmenpension
- Höhe der Zusage ist mit 80 % des letzten Gehaltes vor Pensionsantritt limitiert
- Staatliche Pension und Firmenpension zusammen nicht höher als letzter Aktivbezug

Vorteile der individuellen Pensionszusage
- Interessante Vorsorgemöglichkeit für Gesellschafter-Geschäftsführer
- Stärkere Bindung von wichtigen Mitarbeitern an den Betrieb
- Wesentliche Unterstützung bei der Mitarbeitermotivation
- Finanzielle Absicherung vor Einkommenseinbußen in der Pension
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Betriebliche Finanzierung einer Pensionszusage
Für eine Pensionszusage bietet das Unternehmen eine Rückstellung, die sich gewinnmindernd und somit steuersparend auswirkt. Danach muss es Jahr für Jahr Wertpapiere in der Höhe von 50 % der gebildeten Rückstellung ankaufen. Damit kann bereits ein Teil der Verfplichtung aus der Pensionszusage abgedeckt werden. Der verbleibende Rest soll durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Diese Versicherung sorgt für die erforderliche Liquidität im Unternehmen vor, die Prämien wirken sich als Betriebsausgaben ebenfalls gewinnmindernd aus.

Gestaltung der Rückdeckungsversicherung
- Kombination von Rückdeckungsversicherung mit Wertpapierdeckung
- Abstimmung der Laufzeit auf das Pensionsalter des Begünstigten
- Versicherungsnehmer und bezugsberechtigt ist der Arbeitgeber
- Als versicherte Person gilt der Arbeitnehmer
- Die Prämie stellt eine klare Kalkulationsbasis für das Unternehmen dar
- Insovenzschutz durch Verpfändung zu Gunsten des Mitarbeiters möglich

Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung

Für den Arbeitgeber sind die Prämien in der Ansparphase Betriebsausgaben. Das angesparte Kapital muss in der Bilanz aktiviert werden. In der Leistungsphase sind die Versicherungsleistungen Betriebseinnahmen.

Für den Arbeitnehmer fallen in der Ansparphase keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an. In der Leistungsphase sind die erhaltenen Zahlungen gemeinsam mit den anderen Einkünften zu versteuern.

Auszahlung der Zusatzpension
- Es besteht ein Wahlrecht zwischen einmaliger Kapitalabfindung und Rente
- Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Unternehmen
- Es besteht die Möglichkeit der Übertragung in eine Pensionskasse

Die Komplexität der Materie und die Vielzahl der Möglichkeiten machen eine persönliche Beratung mit einem Spezialisten empfehlenswert. Dieser verfügt über eine langjährige Erfahrung und kennt den Markt genau. Das sichert Ihnen den größtmöglichen Vorteil.

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