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Pensionsvorsorge/ Pensionsversicherung

Pensionsversicherung

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Eine klassische Rentenversicherung (Erlebensversicherung ohne Ablebensschutz mit Veranlagung der Beiträge in den Deckungsstock mit Garantieverzinsung), welche ab Rentenantritt eine lebenslange Rente ausbezahlt (grundsätzlich besteht die Option, sich das Kapital einmalig auszahlen zu lassen).

Eine klassische Lebensversicherung (Er- und Ablebensversicherung mit Veranlagung der Beiträge in den Deckungsstock mit Garantieverzinsung), welche grundsätzlich bei Ablauf eine Kapitalauszahlung vorsieht (hier besteht die Option, sich aus dem angesparten Kapital eine Rente auszahlen zu lassen)

Versicherungsvergleich anfordern

Die fondsgebundene Lebensversicherung (weitgehende Freiheit, was die Fondsveranlagung betrifft, innerhalb der tariflichen Grenzen freie Wahl des Ablebensschutzes), welche im Allgemeinen zum Vertragsablauf oder zum Beginn der Entnahmephase eine Kapitalauszahlung (Gegenwert der zu diesem Zeitpunkt angesammelten Fondsanteile) vorsieht. Einige Gesellschaften bieten allerdings echte fondsgebundene Renten an.

Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich von klassischen Lebensversicherungen dahin gehend, dass kein Rechnungszins garantiert wird und es keine Beschränkung hinsichtlich des Aktienanteils gibt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit zu höheren Renditen geführt. Die an den Kapitalmärkten auftretenden Schwankungen werden über die Zeit hindurch geglättet („Smoothing“).
Britische Lebensversicherungen legen den garantierten Jahresertrag jährlich neu fest und zahlen bei Vertragsende einen Schlussbonus gemäß den tatsächlich erzielten Überschüssen. Einmal zugewiesene Boni können nicht rückgängig gemacht werden.

Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Veranlagung der Beiträge zumindest zu 40 % in österreichische Aktien, der Rest in Anleihen oder Anleihenfonds bzw. in den Deckungsstock, mit staatlicher Prämie und Kapitalgarantie), die generell so konzipiert ist, dass bei Vertragsablauf eine Zusatzrente ausbezahlt wird. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei Wahl des Kapitals die Erträge mit 25 % nachversteuert werden und 50 % der erhaltenen staatlichen Prämien zurück zu zahlen sind. Zudem kann anbieterabhängig die Kapitalgarantie entfallen.

Die Unterschiede der am Markt angebotenen Produkte hinsichtlich Flexibilität und Vertragsgestaltung machen eine persönliche Beratung mit einem Spezialisten empfehlenswert. Dieser verfügt über eine langjährige Erfahrung und kennt den Markt genau. Das sichert Ihnen den größtmöglichen Vorteil!

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