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Lexikon Finanzierung/ Zinsgleitklausel

Zinsgleitklausel

Seit 1. März 1997 gibt es für alle Verbraucher die sogenannte Zinsgleitklausel. Durch diese Klausel wird der Zinssatz von jeder Bank automatisch an einen Indikator gebunden. Weiters muss der Verbraucher in Zukunft vorher schriftlich über jede Änderung gesetzeskonform informiert werden.

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