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Lexikon Finanzierung/ Zession

Zession

Unter Zession versteht man die Übertragung von Forderungen oder Rechten an einen neuen Eigentümer. Durch die Abtretung einer Versicherung gehen alle Rechte des Versicherungsnehmers auf den Zessionar (Bank) über.

Der Zessionar ist jene Person, die das Recht aus dem Versicherungsvertrag übernimmt. Ihm steht nunmehr die Leistung der Versicherung zu. Er kann über die ihm abgetretenen Rechte alleine verfügen, den Vertrag kündigen bzw. rückkaufen. Die Versicherung selbst wird zum Drittschuldner. Der Bank steht gegebenenfalls die Versicherungsleistung zu.

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