Lexikon Finanzierung/ Unfallversicherung
Unfallversicherung
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Leistungen bei Arbeits- und Wegunfällen und bei Berufskrankheiten erbringt, leistet die private Unfallversicherung auch beim statistisch wahrscheinlicheren Fall eines Freizeitunfalles.
Die Regelung bei der gesetzlichen Unfallversicherung stellt für Hausfrauen, noch nicht schulpflichtige Kinder und Pensionisten eine große Benachteiligung dar, weil diese Personengruppen im Falle eines Unfalles keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz genießen.
Eine private Unfallversicherung bietet die Möglichkeit, sich und die Angehörigen gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern.
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