Lexikon Finanzierung/ Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, also insbesondere Rechtsanwaltskosten, Kosten für Zeugen, Kosten für Sachverständige und sonstige Gerichtskosten bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Dabei hat man grundsätzlich die freie Wahl, von welchem Anwalt man sich vertreten lassen möchte.
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