Lexikon Finanzierung/ Kredit
Kredit
Der Kredit ist neben dem Darlehen eine weitere Finanzierungsform. Das Unterscheidungskriterium ist das zugrunde liegende Rechtsgeschäft. Beim Kredit bietet die Rechtsgrundlage ein Konsensualvertrag, das heißt der Vertrag wird durch übereinstimmende Willenserklärung der Vertragspartner begründet.
Beim Darlehen handelt es sich um einen Realvertrag. Der Darlehensvertrag kommt als Realvertrag dadurch zustande, dass die Darlehenssumme dem Darlehensnehmer zugezählt wird. Der Kredit ist die klassische Form für kurz- bis mittelfristige Finanzierungen (Autos, Wohnungseinrichtung, etc.)
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