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Lexikon Finanzierung/ Grundbuch

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängiges Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wird und Angaben über Gutsbestände, Eigentümer und Belastungen enthält. Das Grundbuch unterteilt sich in das eigentliche Grundbuch (Hauptbuch mit Einlagezahl; EZ) und die Urkundensammlung.

Jede Einlagezahl besteht aus 3 Blättern:
A-Blatt (Gutsbestandsblatt; hier sind die einzelnen zum Gutsbestand gehörigen Parzellen und deren Gattung ausgewiesen)
B-Blatt (Eigentumsblatt; hier sind der oder die Eigentümer mit dem jeweiligen Anteil angegeben)
C-Blatt (Lastenblatt; hier scheinen die Belastungen auf, die an der Liegenschaft bestehen, wie z. B. Hypotheken, Servitute und Reallasten

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