Lexikon Finanzierung/ Bauspardarlehen
Bauspardarlehen
Ein Bauspardarlehen dient zur Finanzierung von Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum in Österreich – also zum Erwerb von Baugrund, einer Wohnung oder einem eigenen Haus. Mit einem Bausparvertrag erwirbt man grundsätzlich den Anspruch auf ein Bauspardarlehen.
Der Grundgedanke des Bausparens ist, dass von vielen Bausparern Gelder vereinnahmt werden, um Bauspardarlehen für private wohnwirtschaftliche Zwecke vergeben zu können. Die Darlehensobergrenze bei hypothekarischer Besicherung beträgt ab 1.1.2010 EUR 180.000 pro Person. Bei Sanierungsdarlehen ohne grundbücherliche Besicherung beträgt die Obergrenze ab 1.1.2010 EUR 25.000. Die Zinsobergrenze beträgt 6 % p. a.
Bis ein Bauspardarlehen zugeteilt wird, muss eine Wartezeit mit einem Zwischendarlehen überbrückt werden. Eine Absicherung des Bauspardarlehens findet in der Regel über eine Lebensversicherung statt.
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